Bei der EAP werden die in der Standardtherapie vorwiegend isoliert zur Anwendung kommenden Behandlungsmaßnahmen - Physiotherapie/ Krankengymnastik, Massage, Elektrotherapie - um die Medizinische Trainingstherapie ergänzt, zusammengeführt, auf den Einzelfall abgestimmt und in der jeweils in Betracht kommenden Kombination angewandt. Sie dient damit insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.
Ziel dieser Komplextherapiemaßnahme ist die bestmögliche Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Physiotherapeut, Masseur und Sporttherapeut sichert dabei die optimale Erreichung der Therapieziele.
Eine Verordnung entspricht zehn Behandlungseinheiten. Die Behandlungseinheiten und deren Dauer sind individuell verschieden, können jedoch bis zu fünf Mal pro Woche stattfinden, wobei diese jeweils ca. zwei Stunden betragen können.