Beantragung EAP
Die EAP wird von den Berufsgenossenschaften, der Bundeswehr, der Polizei und den Privaten Krankenversicherungen genehmigt und erstattet. Die EAP darf zu Lasten der Berufsgenossenschaften nur von Durchgangsärzten verordnet werden und ist genehmigungspflichtig. Privatversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an einem speziellen Indikationskatalog. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der EAP Maßnahme geklärt werden.