Erweiterte Ambulante Physiotherapie

Beantragung und Beratung

Beantragung EAP

Die EAP wird von den Berufsgenossenschaften, der Bundeswehr, der Polizei und den Privaten Krankenversicherungen genehmigt und erstattet. Die EAP darf zu Lasten der Berufsgenossenschaften nur von Durchgangsärzten verordnet werden und ist genehmigungspflichtig. Privatversicherungen orientieren sich bei der Erstattung an einem speziellen Indikationskatalog. Die Kostenübernahme muss vor Beginn der EAP Maßnahme geklärt werden.

Ablauf

Sie stellen sich mit einer Verordnung für Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) bei uns vor. Sobald die Kostenübernahme genehmigt ist (in der Regel drei Werktage), setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um den Therapieverlauf und die Termine abzustimmen.

Falls Sie spezielle Fragen hierzu haben, wenden Sie sich einfach persönlich an uns – wir beraten Sie gerne!